Michael Donth MdB

Umfassende Hilfen für die Wirtschaft: „Keiner soll allein gelassen werden“, so Michael Donth

Das Corona-Virus bedroht Menschenleben. Deshalb ist höchste Vorsicht geboten und weitreichende Maßnahmen sind notwendig, wie wir alle derzeit erfahren müssen. All das hat einschneidende Auswirkungen auf unser tägliches Leben und auf unser ganzes Land. Das gilt auch für unsere Wirtschaft: Sehr viele kleine, mittlere und große Unternehmen sind dramatisch betroffen. „Unser Ziel in dieser Lage ist es, Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen, damit sie durch die Krise kommen. Die zentrale Botschaft dabei lautet: Es geht uns darum, jedes Unternehmen zu unterstützen, vom Solo-Selbständigen über den kleinen Betrieb und den großen Mittelständler bis zum Konzern“, betont Michael Donth. Der CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Reutlingen wird derzeit über alle möglichen Kanäle angesprochen und dabei nach Hilfen gefragt.

Bund und Länder seien dabei gemeinsam gefordert, so Michael Donth. Für Baden-Württemberg gilt: In einem engen Austausch von Bundes- und Landespolitik werden die Maßnahmen verzahnt und aufeinander abgestimmt, damit in der Summe eine optimale Wirkung erzielt wird.

Wir wollen dies mit verschiedenen Maßnahmen wie Soforthilfe für Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen und Betrieben bis 50 Mitarbeitern für laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Kredite unterstützen, berichtet Michael Donth.

Durch den Branchenoffenen Fonds vom Land Baden-Württemberg für alle Selbständigen und mittelständischen Unternehmen bis 50 Beschäftigte, soll bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unter die Arme gegriffen werden. Dabei sollen je nach Einzelfall bei Betrieben ab 11 Mitarbeitern Mittel in Höhe bis zu 30.000 Euro fließen.

Diese Finanzhilfen müssen nicht zurückbezahlt werden. Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse ist die L-Bank.

Ab Mittwoch, 25. März 2020, ist der Antrag auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg elektronisch abrufbar.

Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de <http://www.bw-soforthilfe.de/> (ab Mittwochabend). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Weiter unterstützen Bund und Land die Unternehmen durch die Stärkung von Eigenkapital. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WFS) dient der Stabilisierung von systemrelevanten Unternehmen und damit der Sicherung von Arbeitsplätzen, Lieferketten und Wertschöpfung. Zum Schutz unserer Wirtschaft, der Abwendung von Verkäufen und Insolvenzen wird der Bund einspringen. Dafür sind 600 Milliarden Euro vom Bund bereit gestellt.

Zudem informiert der Abgeordnete, dass für die von der Corona-Epidemie betroffenen Unternehmen und Selbständigen bis zum 31. Dezember 2020 weitreichende Erleichterungen im Steuerbereich, wie die Herabsetzung der Einkommensteuer / Körperschaftsteuer- Vorauszahlung beschlossen wurden. Ebenfalls ist eine Stundung – auch bei der Gewerbesteuer – möglich. Letztere sei in aller Regel bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen, so Michael Donth.

Neu ist auch, dass die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge gestundet werden können.

„Auch KfW-Unternehmerkredite vom Bund mit teilweiser Haftungsfreistellung und Erleichterung für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind wesentliche Bestandteile, um den Betrieben und Unternehmen schnell zu helfen“, so der Abgeordnete. Michael Donth ist heute in aller Frühe aus dem Homeoffice in Zainingen nach Berlin gereist ist, um die Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert ist, aufzuheben, was für die Bereitstellung der erheblichen finanziellen Mitteln vom Bund erforderlich gewesen ist.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Bundestagsabgeordneten unter https://michael-donth.de/corona/.

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