Michael Donth MdB

Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Ziel dieses Gesetzentwurfs der Bundesregierung – den wir in dieser Woche abschließend beraten – ist es, Schwangere vor Schwangerschafts-konfliktberatungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner schützen. Dazu soll vor den Einrichtungen und Beratungsstellen eine Bannmeile von 100m errichtet werden. Darin soll es z.B. unzulässig sein, Schwangeren das Betreten durch bereiten eines Hindernisses absichtlich zu erschweren, der Schwangeren entgegen ihrem erkennbaren Willen durch Ansprechen die eigene Meinung zu ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen, die Schwangere zu bedrängen, einzuschüchtern oder auf andere vergleichbare Weise erheblich unter Druck zu setzen, oder ihr Informationsmaterialen zu übergeben, wenn diese unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten oder die Schwangere verwirren oder beunruhigen könnten. Wir sehen diesen Gesetzentwurf kritisch. So bestehen zunächst erhebliche Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag wurden diese von unseren Sachverständigen bestätigt. Die vorgesehenen Regelungen führen überdies zu einer unverhältnismäßig starken Einschränkung der Meinungsfreiheit. Weitere Maßnahmen des Gesetzentwurfes sind bereits nach geltendem Recht strafbar und führen zum Eingreifen von Polizei und Ordnungsbehörden vor Ort (bspw. Versperrung des Zugangs zu den Einrichtungen, Beleidigungen und Nötigungen). Darüber hinaus bestätigt eine Länderabfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass es sich in Deutschland bei den Protestaktionen ausschließlich um (religiöse) Mahnwachen handelt. Das Vorkommen der in der Debatte von den Vertretern der Ampelkoalition beschriebenen Szenarien verstörender und aggressiver Protestaktionen kann nicht belegt werden.

Weil das Gesetz die Grundrechte übermäßig einschränkt und wegen fehlender Fälle auch überhaupt nicht notwendig ist, lehnen wir es ab. Es gab dazu eine namentliche Abstimmung. Wer wie abgestimmt hat, sehen Sie hier.

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