Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – das wir in dieser Woche erstmals beraten haben – soll laut der Bundesregierung der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche durch die Einführung einer Bannmeile von 100 Metern um diese Einrichtungen erleichtert werden. Dazu sollen in diesen Zonen bestimmte Handlungen als Ordnungswidrigkeit untersagt werden. Dazu zählen unter anderem das absichtliche Erschweren des Betretens, das ungebetene Aufdrängen der eigenen Meinung, Einschüchterungen oder die Übermittlung verwirrender bzw. beunruhigender Inhalte. Zusätzlich ist eine erweiterte Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen geplant. Wir stehen dem Entwurf kritisch gegenüber. Der Gesetzentwurf bewegt sich in einem engen Spannungsverhältnis zwischen den Persönlichkeitsrechten der Schwangeren und der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Er sieht an einigen Stellen sehr weitreichende Einschränkungen vor. Wir zweifeln an der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit der von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen. Aus unserer Sicht würde deshalb vielmehr eine Fortführung des bestehenden, gesellschaftlich akzeptierten Kompromisses zum Recht des Schwangerschaftsabbruchs zielführender sein.