Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

In abschließender zweiter und dritter Beratung befassten wir uns in dieser Woche mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes. Damit will die Bundesregierung die bestehenden Rechtsunsicherheiten bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern beseitigen. Diese war durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hervorgerufen worden. Folgende neue Rahmenbedingungen sollen für die Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern gelten: Es soll auf vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts abgestellt werden; bei Vorliegen eines sachlichen Grundes kann auch eine Neubestimmung der Vergleichsgruppe vorgenommen werden. Den Betriebsparteien wird ermöglicht, in einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Festlegung dieser Vergleichsgruppen zu regeln. So werden Anreize für mehr Transparenz geschaffen. Des Weiteren werden die Maßstäbe für das gegenüber den Betriebsratsmitgliedern geltende Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot konkretisiert.

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