Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie

In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns in dieser Woche mit dem Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie. Der Entwurf sieht eine Entlastung von rund 944,4 Millionen Euro vor. Ziel dieses Entwurfs ist es zugleich, Abläufe zu vereinfachen und zu verschlanken, ohne hierbei notwendige Schutzstandards in Frage zu stellen. Das Gros der Entlastungen des BEG IV-E entfällt dabei auf folgende vier Maßnahmen: Der Entwurf sieht Änderungen des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes vor, die die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzen. Es zudem soll eine zentrale Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung (Generalvollmachten) eingerichtet werden. Darüber hinaus soll für deutsche Staatsangehörige soll zukünftig keine Hotelmeldepflicht mehr bestehen. Das führt zu einer erheblichen Entlastung der Beherbergungswirtschaft und der betroffenen Übernachtungsgäste. Der digitale Wandel soll insbesondere durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht gefördert werden. Insgesamt kommt es zu Änderungen in 61 Gesetzen. Aus unserer Sicht ist das vorliegende Gesetz kein großer Wurf. Dennoch stimmen wir dem Entwurf zu, denn wenig Bürokratieentlastung besser ist als keine Bürokratieentlastung. Die Ampel müsste sich aber vielmehr vornehmen, nicht laufend neue Bürokratie zu schaffen.

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