Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung

Mit dem Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung befassten wir uns in dieser Woche mit einem Gruppenantrag zum Thema Organspende. Die unterzeichnenden Abgeordneten wollen die Versorgung schwerkranker Menschen mit lebensrettenden Spenderorganen verbessern. Dazu führen sie an: Trotz eines Anstiegs der Organspenden im Jahr 2023 reichen die verfügbaren Spenderorgane bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Mehr als 8.400 Patientinnen und Patienten stehen auf der Warteliste. Viele stürben, weil kein passendes Organ verfügbar ist. Mit dem Entwurf wird deshalb die Einführung einer Widerspruchsregelung vorgeschlagen: Damit würde künftig jede Person als potenzielle Spenderin oder Spender betrachtet, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen hat. Ein zentraler Bestandteil ist das bereits eingeführte Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, das die jederzeitige Auffindbarkeit von Widersprüchen sicherstellt. Angehörige sollen überdies entlastet werden, da ihre Entscheidung in solchen Fällen nicht mehr erforderlich ist. Daneben spricht sich der Entwurf für mehr Aufklärung auf und erhofft sich so eine Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Organspende. Das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen soll respektiert, aber gleichzeitig eine Kultur der Auseinandersetzung mit der Thematik Organspende geschaffen werden. So soll die lebensrettende Spendenbereitschaft nachhaltig erhöht werden.

Skip to content