Unser Antrag „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“

Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in Deutschland spürbar. Schadenereignisse nehmen stetig zu. Die bei Elementarschadenereignissen auftretenden Schäden sind für die Eigentümer von existenzieller Bedeutung, sie können schnell in die Hunderttausende Euro gehen. Die einfache Wohngebäudeversicherung leistet in der Regel nicht bei Überschwemmung und Starkregen, sondern lediglich bei Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel. Für den Schutz gegen Überschwemmung und Starkregen bedarf es einer Elementarschadenversicherung, die im Rahmen der Wohngebäudeversicherung in der Regel gegen eine Zusatzprämie angeboten wird. Lediglich etwa 50 Prozent der circa 8,5 Mio. Wohngebäudeversicherungen in Deutschland besitzen eine Elementarschadenabsicherung.

Mit einem eigenen Antrag fordern wir in dieser Sitzungswoche eine gesetzliche Regelung, um den privaten Versicherungsschutz für Elementarschäden auszuweiten. Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Diese kann im Rahmen einer informierten Entscheidung und Belehrung über die Konsequenzen auch abgewählt werden (Opt-Out). Im Bestandsgeschäft – also dort, wo bereits Versicherungspolicen vorhanden sind – sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Auch diese Erweiterung kann innerhalb einer gewissen Frist abgewählt werden. So stellen wir sicher, dass jeder Haus- oder Wohnungseigentümer die Möglichkeit zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung erhält und über die Risiken des Verzichts informiert ist. Auf diesem Wege stellen wir ebenso sicher, dass bei zukünftigen Großschadensereignissen keine staatlichen „Fluthilfen“ mehr erforderlich sind. Wir nehmen Prävention und Klimafolgenanpassung in den Blick.

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