In dieser Woche debattierten wir zudem die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage Umsetzung des „Rechts auf schnelles Internet“ (Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung) im Plenum des Deutschen Bundestags. Mit Inkrafttreten der TK-Mindestversorgungsverordnung am 1. Juni 2022 wurde ein wichtiger Teil der noch 2021 von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung auf den Weg gebrachten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Einführung eines Rechts auf schnelles Internet gemäß § 157 TKG für alle Bürgerinnen und Bürger umgesetzt. Bei der Umsetzung hat die Ampel-Bundesregierung jedoch nur sehr geringe Mindestbandbreiten festgelegt: Die Bandbreite muss im Download mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde und im Upload mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde betragen (§ 2 TKMV). Bis heute wurden Zusagen der Bundesregierung für eine Anhebung dieser geringen Bandbreiten nicht umgesetzt. Aus unserer Sicht ist fraglich, ob tatsächlich 100 Prozent der Einwohner Deutschlands Zugang zu mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde im Download haben. Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zeigt deutlich, dass das Recht auf schnelles Internet von der Bundesregierung nicht ausreichend umgesetzt wird. Nach über zwei Jahren wurde nur ein einziges Unternehmen verpflichtet, eine Mindestversorgung herzustellen. Es zeigt sich einmal mehr, dass die Ampel-Koalition den ländlichen Raum und die digitale Teilhabe vernachlässigt.