Der europäische Data Act hat das Ziel, den Zugang zu und die Nutzung von nutzergenerierten, nicht-personenbezogenen Daten zu verbessern. Er vereinheitlicht die Datenregulierung und schafft erstmals einheitliche Vorgaben für den Zugang zu und die Verwendung von Daten durch Nutzer, Dritte und den Staat. Dies fördert einen einheitlichen Binnenmarkt für Daten in Europa und erleichtert den unternehmens- und sektorübergreifenden Austausch industrieller Daten. Das von der EU vorgegebene Ziel darf in Deutschland nicht durch eine Überregulierung von Seiten der Bundesregierung ausgebremst werden: Der Data Act soll ermöglichen und nicht verhindern. Die Hoffnung auf eine konstruktive, innovationsoffene Umsetzung durch die Ampel-Koalition ist freilich gering. Ob, wie und wann sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit anderen beteiligten Ressorts auf einen Gesetzentwurf einigen können, bleibt fraglich. Eine rechtzeitige Implementierung des Data Acts ist jedoch entscheidend, um sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen von den neuen Regelungen profitieren und ihre Marktstellung im globalen Wettbewerb stärken können.