Umfangreiches Paket von Gesetzentwürfen aus dem Energiebereich

In der letzten Woche befassten wir uns mit einem umfangreichen Paket von Gesetzentwürfen aus dem Energiebereich. In abschließender zweiter und dritter Lesung haben wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthält Befristungen für die Förderung von KWK-Anlagen, von Wärmenetzen und -speichern wie auch von E-Heizern. In der Regel werden die genannten Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind. Diese Frist ist aus unserer Sicht jedoch zu knapp bemessen. Im Regelfall liegt die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere von großen städtischen Anlagen bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren. Daher wird ist die Verlängerung notwendig, um Projekten Planungssicherheit zu geben. Mit unserem Gesetzentwurf – den wir in der letzten Woche in erster Lesung beraten haben – schlagen wir daher eine Änderung des KWKG vor. Die Geltungsdauer der Förderregeln soll bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Die KWK spielt eine Schlüsselrolle beim Abbau von Treibhausgasemissionen und der Energieeffizienzsteigerung. Sie ist zudem eine unverzichtbare Säule für ein zukunftsfähiges Energiesystem auf Basis erneuerbarer Energien. Mit unserem Gesetzentwurf sorgen wir für verlässliche Rahmenbedingungen für den Klimaschutz und schaffen Planungssicherheit – gerade bei den Kommunen. Zudem stärken wir die Energieversorgungssicherheit. Überdies haben wir unseren Entwurf für ein Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau ebenfalls abschließend beraten. Der Ausbau der Windenergie und damit der Erfolg der Energiewende gelingt nur mit klaren Planungen und Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort. Dafür braucht es eine bundesrechtliche Lösung, die eine gezielte Flächenausweisung ermöglicht. Deutschland braucht mehr Tempo bei der Energiewende – dafür schlagen wir die passenden rechtlichen Grundlagen vor. Parallel in verbundener Debatte befassten wir uns außerdem abschließend mit insgesamt drei Entwürfe der rot-grünen Bundesregierung für Gesetze mit Energiebezug: das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen; das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung, sowie das Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 20023/87/EG.

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