Die deutsche Justiz genießt zu Recht international große Anerkennung. Allerdings gibt es Defizite im Hinblick auf die Internationalität, die gerade aufgrund der zunehmenden Globalisierung immer wichtiger wird. Damit ausländische Vertragspartner und Prozessparteien nicht mehr davor zurückschrecken, vor deutschen Gerichten zu verhandeln, muss die staatliche Ziviljustiz in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten nachhaltig gestärkt werden. Dies soll durch die Einführung sog. Commercial Courts geschehen. Wir fordern mit unserem Antrag deshalb insbesondere eine Länderöffnungsklausel, damit die Länder per Rechtsverordnung Commercial Courts an Oberlandesgerichten einrichten können. In den Commercial Courts sollen Handelssachen mit internationalem Bezug erstinstanzlich verhandelt werden können. Diese sollen für komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von über 2 Millionen Euro zuständig sein, wenn eine entsprechende Gerichtsstandvereinbarung der Parteien vorliegt. Zusammen mit unserem Antrag haben wir abschließend den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit beraten. Erst auf unseren Antrag hin wurde die Bundesregierung mit Vorlage des Justizstandort-Stärkungsgesetzes aktiv. Auch wenn das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist, bedarf es nicht nur Änderungen des Prozessrechtes, sondern auch solcher im materiellen Recht, wie wir es in unserem Antrag vorschlagen.