Offene Märkte für digitale Mobilitätsdienstleistungen – Wichtige Entscheidung des Bundeskartellamts

Nach einer vierjährigen Untersuchung hat das Bundeskartellamt heute bekanntgegeben, dass die Deutsche Bahn AG mit ihrem seitherigen Handeln gegen das Kartellrecht verstößt. Michael Donth, Bahnexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begrüßt dieses wichtige Urteil, das für Klarheit sorgt:

„Die Mobilitätsplattformen haben zurecht lange und sehnsüchtig auf die Entscheidung des Bundeskartellamts gewartet. Besonders begrüße ich, dass die Online-Partner der DB künftig eigene Rabattaktionen anbieten können, sie umfassend Echtzeitdaten erhalten und es Verbesserungen bei den Vertriebsprovisionen geben wird. Das bringt Verbesserungen für die Kunden und macht das Bahnfahren attraktiver. Es kann nicht sein, dass Mobilitätsplattformen ihren Kunden nicht mitteilen können, wenn zum Beispiel ein Zug der DB Verspätung hat. Wenn die aktuelle Bundesregierung weiterhin die Fahrgastzahlen verdoppeln will, brauchen wir dringend mehr Wettbewerb auf der Schiene und Mobilitätsplattformen, die ihr Angebot in Deutschland ausbauen wollen. Das kommt am Ende allen Unternehmen und vor allem den Verbrauchern zugute.

Bedauerlich ist, dass die DB AG nach der Abmahnung durch das Bundeskartellamt letztes Jahr keine ausreichenden Schritte unternommen hat und einem fairen Wettbewerb im Weg steht. Das zeigt den generellen Handlungsbedarf beim DB Konzern, dem sich die Ampel – allen voran die SPD – bisher verwehrt.

So fordern wir als Union zum Beispiel, dass der DB Navigator, der mittlerweile eine Monopolstellung hat, Teil einer neuen Infrastruktursparte wird. Gerade die FDP drängt seit Jahren auf mehr Wettbewerb und Innovationen im Schienenbereich. Nun sollte das Verkehrsministerium den Worten auch Taten folgen lassen – statt abwartend zuzusehen, wie die DB das Thema fairer Wettbewerb voraussichtlich mit Klagen weiter verzögert“.

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