Michael Donth MdB

Neues Notfallsanitätergesetz tritt in Kraft – Reutlinger profitieren mit als erste

Die Änderungen des Notfallsanitätergesetzes, die den Rettern mehr Rechtssicherheit geben, sind heute am Donnerstag in Kraft getreten. „Mit der gestrigen Verkündung im Bundesgesetzblatt dürfen Nofallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ab heute Menschen in Not so helfen, wie sie es gelernt haben“, freut sich der CDU-Wahlkreisabgeordnete Michael Donth. Dieser hatte sich für die Novelle des Gesetzes im Bundestag stark gemacht. „Für die konkreten und hilfreichen Empfehlungen und Hinweise aus der Praxis von den Verantwortlichen des Reutlinger DRK, aber auch von meinem Freund und Notfallsanitäter Frank Glaunsinger bin ich sehr dankbar.“

„Dank der guten Vorarbeit des DRK Rettungsdienstes in Reutlingen können die Bürgerinnen und Bürger im Kreis im Prinzip sofort von diesem Gesetz profitieren“, weiß Notfallsanitäter und CDU-Landtagskandidat Frank Glaunsinger. „Der `Reutlinger Weg´ sorgt schon seit vielen Jahren dafür, dass Notfallsanitäter invasive Maßnahmen und die Gabe von Medikamenten nach engen Vorgaben erlernen, beherrschen und in jährlichen Prüfungen ihr Wissen unter Beweis stellen. Damit erfüllen sie die Anforderungen der neuen gesetzlichen Regelung, um bis zum Eintreffen des Notarztes sofort in vollem Umfang tätig zu werden.“

„Das wird den Rettungsdienstmitarbeitern eine große Sorge nehmen und ihnen helfen, viele Leben zu retten.“, ist Donth sich sicher.

CDU-Landtagskandidat Glaunsinger lobt Michael Donth und die Neuerung im Bundesgesetz, weist aber darauf hin, dass es damit nicht getan ist: „Nun ist das Ländle in der Pflicht: Wir müssen in Baden-Württemberg nun zeitnah nachziehen und den Handlungsrahmen abstecken, in dem unsere Rettungskräfte auch eigenständig handeln dürfen!“

Neben den zahlreichen notwendigen Verbesserungen, die es in den Gesundheitsberufen von der Anerkennung bis zu Dienstzeiten und Entlohnung gebe, sei das ein wichtiger Faktor, um die Attraktivität des Berufes für junge Menschen zu steigern.

„Gerade weil viele Fachkräfte im Land noch immer fehlen, dürfen wir hier keine Zeit verlieren“, fordert Michael Donth.

Hintergrund:

Nach der aktuellen Gesetzeslage befindet sich der Notfallsanitäter bis zum Eintreffen des Notarztes immer in einer Zwickmühle, da der Notfallsanitäter nicht zur Heilkundeausübung befugt ist. Das bleibt dem Arzt vorbehalten. Das heißt aber im konkreten Fall: Hilft der Notfallsanitäter dem Patienten, wie er es erlernt hat, um dessen Leben zu retten, geht diese Hilfe aber über seine Befugnis hinaus, weil er eine heilkundliche Maßnahme invasiver Art vornimmt, so macht er sich strafbar und muss sich juristisch im Nachhinein über den rechtfertigenden Notstand vor einer Strafbarkeit wegen Körperverletzung „retten“. Hilft er aber nicht, weil er sich an die Befugnisse hält, kann er wegen unterlassener Hilfeleistung belangt und in Haftung genommen werden.

Diese Unsicherheit wird nun bis zum Eintreffen des Notarztes für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter beseitigt. Die Retter sind seit heute in diesem Fall ausdrücklich zur Anwendung von Heilkundemaßnahmen (auch invasiver Art) befugt, wenn sie diese erlernt haben und beherrschen.

Der Rettungsdienst des DRK Reutlingen hatte mit dem „Reutlinger Weg“ früh Rettungsdienstpersonal zur Medikamentengabe befähigt und daher die rechtliche Klarstellung dringend benötigt. Daher kann die Gesetzesänderung im Kreis im Prinzip sofort umgesetzt werden.

Die eigenständige Durchführung von Medikamentengaben ohne Notarztruf (sog. 2c-Maßnahmen) bedarf dagegen der Festlegung von Handlungsrahmen durch das jeweilige Bundesland. Die neuen Regelungen sind im Gesetz zur Reform der Medizinischen Assistenzberufe (MTA-Reformgesetz) enthalten und treten abweichend von den Neuregelungen des MTA-Berufs bzw. dessen Ausbildungsvorschriften am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, demnach am 04.03.2021 in Kraft.

Skip to content