Michael Donth zur Änderung des Wahlgesetzes: „Ampel schmeißt die wahren Volksvertreter einfach aus dem Parlament“

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Donth sieht die in der vergangenen Woche beschlossene Änderung des Bundeswahlgesetzes für falsch. „Weniger Abgeordnete im Deutschen Bundestag sind richtig – das sieht auch die Union so und hat dazu einen eigenen Vorschlag gemacht. Die Entwertung der Wahlkreisstimme und die Abschaffung der Grundmandatsklausel sind jedoch falsch und schaden unserer Demokratie“, so Michael Donth. „Die Ampel schmeißt die wahren Volksvertreter einfach aus dem Parlament“, zitiert er einen Journalisten.

Er begründet: „Durch diese Reform wird das Prinzip des Wahlkreisabgeordneten begraben, denn der oder die vom Volk direkt Gewählte kommt möglicherweise gar nicht in den Bundestag. Die Erststimme der Bürger im Wahlkreis wird dann wertlos.“ Die Folge sei, dass der Wahlkreis entweder gar nicht in Berlin oder zufällig von jemand anderem von einer Parteiliste vertreten sei. Und vor allem widerspräche es dem Grundprinzip einer Wahl, nämlich, dass diejenige Person gewählt ist, die eben eine Wahl gewinnt, unterstreicht Donth.

„Wenn eine Gemeinde für eine Umgehungsstraße kämpft, ein Unternehmen um seine Arbeitsplätze oder Wirtschaftshilfen, auch wenn Bürger ganz individuelle Anliegen haben, ist meist der örtliche Bundestagsabgeordnete der erste Ansprechpartner. So mache ich die Erfahrung, seit ich als direkt gewählter Abgeordneter den Kreis Reutlingen im Deutschen Bundestag vertrete. Letzte Legislatur habe ich mich um ca. 3200 solcher Anfragen gekümmert. Natürlich kann ich nicht immer helfen, aber ich kann mich kümmern und den Menschen im Wahlkreis zeigen, dass sie in Berlin gut vertreten sind und gehört werden. Umgekehrt profitiere ich auch selbst von meiner Verwurzelung hier im Wahlkreis. Es ist mir nicht fremd, was die Leute beschäftigt. Ein direkt gewählter Abgeordneter muss sich engagieren, ansprechbar und präsent sein, um vor Ort auch wiedergewählt zu werden. Um über die Parteiliste in den Bundestag einzuziehen, muss man hauptsächlich gut in der Partei vernetzt sein. Das heißt nicht, dass Listenabgeordnete die Probleme in ihrer Heimat nicht interessieren. Aber nach der Reform spielt Parteitaktik eine größere Rolle, als die Arbeit im Wahlkreis. Das Wahlrecht wird damit stärker zu einem Funktionärswahlrecht.“ so Michael Donth.

Denn diese Bodenhaftung gehe mit der Reform des Wahlrechts jetzt verloren. Dies bringe eine zunehmende Entkoppelung des Politischen vom wahren Leben mit sich.

Zudem bringt die Abschaffung der Grundmandatsklausel einschneidende Änderungen mit sich. Denn nun erhält eine Partei nur noch dann Mandate im Bundestag, wenn sie nach dem Zweitstimmenergebnis bundesweit mehr als 5 % der Stimmen erreicht. Die Zahl der direkt gewonnenen Wahlkreise spielt dabei keine Rolle mehr, wenn sie also bundesweit unter 5% der Zweitstimmen liegt, aber beispielsweise im eigenen Bundesland 45 Direktmandate gewonnen hat. Kein einziger Vertreter dieser Partei wird dann im Bundestag sein. „Auch hier wird die Stimme, die der Wähler direkt der Kandidatin oder dem Kandidaten gibt, entwertet“, kritisiert Michael Donth.

Ein „Gschmäckle“ hat für den CDU-Bundestagsabgeordneten, dass die Ampelkoalition im letzten Moment die Abgeordnetenzahl von 598 noch auf 630 erhöhte, weil man bemerkt habe, wen die Änderungen in den eigenen Reihen betreffe.

Fragwürdig ist für Michael Donth zudem, wie es zusammenpasse, einerseits bei den Mandaten „einzusparen“ und andererseits den Regierungsapparat durch Stellenzuwachs bei Beamten, Staatssekretären und Regierungsbeauftragten aufzublähen wie keine Koalition zuvor.

Hintergrund

Der Vorschlag der Union hätte die Größe des Bundestags auf 598 Abgeordnete reduziert – also sogar noch kleiner als die jetzt beschlossenen 630 Mandate. Um das zu erreichen, sollten die Wahlkreise maßvoll von aktuell auf 299 auf 270 reduziert werden. Zugleich wäre sichergestellt, dass gewählte Kandidaten im Wahlkreis auch künftig in jedem Fall in den Deutschen Bundestag einziehen.

Ebenso sollte die Anzahl der unausgeglichenen Überhangmandate erhöht werden. Verfassungsrechtlich zulässig wären bis zu 15. Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland sollten wie bisher mit Listenmandaten der gleichen Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden.

Die Union schlug des Weiteren eine Anhebung der Grundmandatsklausel vor, durch die bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nur die Parteien berücksichtigt worden wären, die mindestens 5 % der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens 5 Wahlkreisen einen Sitz errungen hätten.

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