Erneut musste das höchste deutsche Gericht die politischen Pläne der linksgelben Ampel stoppen. Nach dem Haushalt der Bundesregierung, ist auch die Wahlrechtsreform in Teilen verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht heute in einem Urteil verkündet.
„Mit den Fraktionen der Ampel waren wir uns immer einig, dass der Bundestag verkleinert werden muss. Deshalb hatten wir zusammen mit der SPD bereits in der letzten Legislatur konkrete Schritte – zum Beispiel die Verringerung der Wahlkreise von 299 auf 280 – beschlossen, die sich ab der Wahl 2025 parlamentsverkleinernd ausgewirkt hätten. Wir haben zudem der Ampel in der laufenden Wahlperiode mehrfach konkrete Vorschläge unterbreitet, das Ziel einer noch weitergehenden Verkleinerung gemeinsam zu erreichen. Die Ampel hat unsere Vorschläge alle abgelehnt und ein eigenes Wahlrecht verabschiedet, das heute vom Bundesverfassungsgericht in einem wesentlichen Teil für verfassungswidrig erklärt wurde: Denn die richtige Beibehaltung der 5-%-Sperrklausel erfordert die Beibehaltung der sogenannten Grundmandatsklausel. Nach dieser zieht eine Partei auch dann in den Deutschen Bundestag ein, wenn sie zwar bundesweit weniger als 5 % der Wählerstimmen erreicht, aber mindestens drei Wahlkreise direkt gewinnt. Und das hatte die Ampel gestrichen und dieser Streichung hat das Verfassungsgericht widersprochen. Damit ist der Versuch der Ampel, mit Hilfe des Wahlrechts politische Konkurrenten wie aktuell die Linke oder potenziell die CSU auszuschalten, vor dem höchsten deutschen Gericht gescheitert“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Donth.
Darüber hinaus sieht die Wahlrechtsreform der Ampel aber immer noch vor, dass direkt gewählte Vertreterinnen und Vertreter nicht sicher in den Bundestag einziehen. Direkt gewählt heißt, wenn ein Bewerber die meisten Erststimmen im Wahlkreis erhält. Dies wurde vom Verfassungsgericht als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, auch wenn es nach aktuellen Umfragen etwa jeden zehnten Wahlkreis treffen würde. Michael Donth sieht dies dennoch als „einen Angriff auf die Demokratie“, weil der Wählerwille damit ignoriert werde. „Auch wenn ein Abgeordneter durch gute und ehrliche Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger am meisten Stimmen bekommt, ist er vielleicht nicht im Deutschen Bundestag vertreten und kann sich nicht für die Interessen des Wahlkreises einsetzen. Die Ampel kappt mit ihrem Wahlrecht den direkten Draht zu den Menschen in den Wahlkreisen. Wenn das so kommt, werden die Wählerinnen und Wähler auch in Baden-Württemberg einige Wahlkreise verlieren. Die Stärke auch bei uns in der Region und im Ländle war immer der direkte Draht zu den Wahlkreisabgeordneten, die für ihren Wahlkreis, für die Belange vor Ort, für die Betriebe und Kommunen gekämpft haben. Die Entscheidung am Wahltag mit der Erststimme ist zukünftig keine Wahlentscheidung mehr. Das Mandat wird nicht mehr durch diese Wählerentscheidung gewonnen, sondern über die Zweitstimme und die Landesliste der Parteien zugeteilt.
Wir bieten der Ampelkoalition an, noch vor der nächsten Bundestagswahl eine gemeinsame umfassende Änderung des Wahlrechts vorzunehmen, die beide Ziele erreicht, nämlich die Verkleinerung des Deutschen Bundestages auf rund 600 Mandate und die Wahrnehmung der gewonnenen Wahlkreismandate ohne weitere Bedingungen. Wenn die Ampel dazu nicht bereit ist, muss das Wahlrecht in der nächsten Wahlperiode erneut geändert werden“, betont Michael Donth.