Michael Donth MdB: „Wir brauchen das Drittstaatenmodell in Deutschland und im europäischen Asylrecht“

Asylverfahren müssen außerhalb Europas durchgeführt werden

In den Jahren 2022 und 2023 hat Deutschland rund 596.000 Asylbewerber aufgenommen. Die hohe Zahl der Asylsuchenden überfordert die Aufnahmekapazitäten und Integrationsmöglichkeiten Deutschlands. Hinzu kommt, dass Deutschland eine zusätzliche humanitäre Verpflichtung für 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine wahrnimmt. Ein Ende des Zustroms ist auch in diesem Jahr nicht in Sicht. Für 2024 sind erneut zwischen 280.000 und 300.000 Asylanträge zu erwarten.

„Die Regierungspolitik der ungesteuerten Migration hat zu Recht keinen Rückhalt in der Bevölkerung. Wir müssen die Kontrolle über die Einwanderung nach Deutschland zurückgewinnen, irreguläre Migration stoppen und humanitäre Migration auf ein integrierbares Maß begrenzen“, fordert der Reutlinger CDU-Bundestagsangeordnete Michael Donth. Hierzu hat die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag in mehreren Anträgen und in einem 26-Punkte-Plan vom Oktober 2023 kurzfristig wirksame Maßnahmen vorgelegt. Bedauerlicherweise habe die Ampel diese Vorschläge abgelehnt. In dieser Woche bringen die Christdemokraten im Deutschen Bundestag einen Antrag ein, der das Konzept der sicheren Drittstaaten zum Leitprinzip des europäischen Asylrechts machen soll. „Schutz durch Europa muss nicht heißen Schutz in Europa“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Donth.

Der Antrag beinhaltet, dass wer nach einem Stichtag in der Europäischen Union Asyl beantragt, in einen sicheren Drittstaat außerhalb Europas überführt werden und dort das Asylverfahren durchlaufen soll. Erfolgreiche Anträge führen zu Schutz im Drittstaat, negative Entscheidungen zu einer Rückkehr in das Herkunftsland. Zugleich sollen Deutschland und die EU in diesem Rahmen jährlich ein Kontingent besonders schutzbedürftiger Menschen aus dem Ausland aufnehmen. „Denn gerade die besonders Hilfsbedürftigen haben oftmals keine Möglichkeit, nach Europa zu gelangen und Asyl zu ersuchen. Mit diesem Konzept zerschlagen wir das Geschäftsmodell der Schleuser und können dem Sterben in der Wüste und im Meer ein Ende bereiten“, so Michael Donth.

Solche Modelle seien mit den Grundrechten, der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vereinbar, erklärt Michael Donth. „Es gibt ein Recht auf Schutz, aber kein Recht auf freie Wahl des Schutzlandes. Die Bundesregierung muss sich jetzt für eine Nachbesserung des europäischen Asylrechts einsetzen, damit sichere Drittstaatsmodelle möglich werden“.

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