Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in dieser Woche die Klagen zweier Verbände zur Kappung der Gäubahn abgewiesen. Damit ist nun klar: Ab 2026 wird die Gäubahn – die Eisenbahnstrecke von Zürich über Singen, Horb und Böblingen nach Stuttgart – in Stuttgart-Vaihingen übergangsweise einen zusätzlichen Umstieg von und zur S-Bahn erhalten. Hintergrund sind notwendige Bauarbeiten für die Inbetriebnahme des künftigen Stuttgarter Hauptbahnhofs. Dazu erklärt Michael Donth, Berichterstatter der Unionsfraktion für die Schiene:
„Die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts ist eine große Erleichterung für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens und die damit verbundenen Bauarbeiten. Aber auch die betroffenen Anwohner aus dem Süden Baden-Württembergs haben jetzt Klarheit. Ich kann den Unmut über die Kappung der Gäubahn verstehen – Bund, Land und Deutsche Bahn tun aber alles, damit die mehrjährige Unterbrechung so reibungslos wie möglich funktioniert.
Klar ist für mich aber auch: Wir brauchen dringend eine auskömmliche Finanzierung für die Projekte des Bedarfsplans Schiene. Dazu zählen ganz besonders die Gäubahn mit dem Pfaffensteigtunnel und die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung. Nur mit der Realisierung des Pfaffensteigtunnels kann die Gäubahn wieder umsteigefrei mit dem Bahnknoten Stuttgart verbunden und zugleich fit für den Deutschlandtakt gemacht werden.
Ich erwarte von einer künftigen Bundesregierung, dass sie für die Realisierungsfinanzierung dieser Projekte noch im laufenden Jahr 2025 Klarheit schafft. Genauso wie für die Realisierung des Bausteins 3 des Digitalen Knotens Stuttgart werde ich mich auch dafür weiter einsetzen“.