Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) wird kommende Woche im Bundestag beraten. Geht es nach den Bundesländern, wird der Ausbau der Gäubahn nicht Bestandteil des Gesetzes zur Beschleunigung klimafreundlicher Verkehrsprojekte sein.
Wie in dieser Woche bekannt wurde, hat sich Verkehrsminister Hermann dagegen ausgesprochen und ein positives Votum im Bundesrat verhindert.
„Winfried Hermann stellt damit parteipolitische Interessen über den schnellen Baufortschritt zwischen Stuttgart und Zürich.“, bedauert der Bahn-Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Donth.
„Dadurch könnte sich der Ausbau dieser wichtigen Achse um Jahre hinauszögern.“
Bereits 1996 hatten sich die Schweiz und Deutschland zum zeitnahen Ausbau der Strecke vertraglich verpflichtet. „Durch die Verweigerung des Landesverkehrsministers verpassen wir eine historische Chance, die bilaterale Vereinbarung schneller zu erfüllen. Damit verpassen wir auch die Chance, eine erhebliche Verkürzung der Reisezeit und die Konkurrenzfähigkeit zum Flugzeug auf dieser gefragten Linie zu erreichen.“
Die rechtlichen Bedenken, die Hermann zur Begründung geäußert hatte, hält Donth für vorgeschoben: „Der Rechtsausschuss des Bundesrates konnte dies klar widerlegen und hat ebenso ausdrücklich die Aufnahme der Gäubahn empfohlen.“
Die wahren Gründe, vermutet der Reutlinger Wahlkreisabgeordnete, seien dagegen andere: „Die Angst, eigene Wähler und ihm eng verbundene Verbände mit der Aussicht auf Bauplanung per Gesetz zu verprellen, sitzt bei den Grünen offenbar tief.“ Dies allerdings dürfe einen Landesminister nicht davon abhalten, im Sinne klimafreundlicher Verkehrspolitik zu entscheiden. „Aus rein ideologischen Gründen hängt Hermann das Land bei der Planungsbeschleunigung ab.“, ergänzt Donth. Der Ausbau von Kapazitäten im Schienenverkehr sei schließlich erklärtes Ziel der baden-württembergischen Verkehrspolitik.
Michael Donth will trotz der knappen Zeit weiter für die Aufnahme der Gäubahn in das Gesetz zur Planungsbeschleunigung kämpfen. „Ich bin von Anfang an mit den zuständigen Kollegen im Gespräch. Ohne Rückhalt aus dem betroffenen Bundesland wird die Aufnahme allerdings äußerst schwierig.“
Das MgvG ist Teil des Klimapaketes der Bundesregierung. Durch die „Planung per Gesetz“ sollen u.a. wichtige Baumaßnahmen zur Verbesserung der Schieneninfrastrutktur schneller vorangetrieben werden können, um den Umstieg auf die Bahn noch attraktiver zu machen und lange Planungszeiten zu umgehen.