Kulanzregelung vermeidet unnötige Bürokratie

Fahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft für übliche Aufgaben vorgesehen sind, werden LKW-Mautfreiheit erhalten – auch wenn sie über 40 km/h fahren können. Dies teilt der Reutlinger CDU-Bundestagsabgeordnete und Verkehrsexperte Michael Donth mit. Die Regelung ist vom Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates bereits beschlossen worden und soll nach Durchlaufen des Gesetzgebungsverfahrens zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Aufgrund einer Entscheidung von CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer gilt die Mautbefreiung aber auf Kulanzbasis schon ab dem 1. Juli 2018.

„Das sind gute Nachrichten für unsere Bauern und den ländlichen Raum“, erklärt Donth. „Daher möchte ich mich ganz herzlich bei Bundesverkehrsminister Scheuer für die unbürokratische und schnelle Lösung bedanken. Die Union ist und bleibt die Partei der Landwirte – das zeigt diese Entscheidung!“ Der CDU-Abgeordnete betont, dass eine Belastung der Land- und Forstwirtschaft mit der LKW-Maut, die zum 1. Juli auf allen Bundesstraßen gelten wird, unverhältnismäßig wäre, da die betreffenden Fahrzeuge und Maschinen zur Feld- und Waldarbeit eingesetzt werden und nur gelegentlich auf Bundesstraßen unterwegs sind. Ohne die Entscheidung des Bundesverkehrsministers hätten alle land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge für die Zeit von Juli bis Jahresende mit Geräten zur Mauterfassung ausgerüstet werden müssen. Ein enormer Aufwand, der nun nicht mehr nötig ist.

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