In erster Lesung befassten wir uns mit einem von unserer Fraktion erarbeiteten Antrag, dessen Kernforderung lautet: Kompetenzzentrum Leichte Sprache und Gebärdensprache jetzt richtig einrichten. In der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) ist das Recht von Menschen mit Behinderungen auf barrierefreie Kommunikation und Information völkerrechtlich verbrieft. Auf dieser Grundlage hat Deutschland als Vertragsstaat der UNBRK – als bislang einziges Land in Europa – Regelungen geschaffen und unter den letzten CDU/CSU-geführten Bundesregierungen sukzessive ausgebaut, mit denen die Leichte Sprache und die Deutsche Gebärdensprache im digitalen Raum gesetzlich verankert sind. Die aktuellen Entwicklungen durch den verstärkten Einsatz von generativer KI (Künstlicher Intelligenz) ermöglichen eine erhebliche Verbreitung und Stärkung der Leichten Sprache sowie der Deutschen Gebärdensprache in der digitalen Welt. In Ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel sich darauf verständigt, einen Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/Gebärdensprache einzurichten. Dieses Vorhaben wurde bis dato nicht umgesetzt. Die ehemalige Ampel-Koalition hat die aktuellen technischen Entwicklungen wieder einmal verschlafen. Als Union machen wir einen konstruktiven Vorschlag, wie das Kompetenzzentrum dienstleistend und beratend einen Beitrag zu mehr Teilhabe leisten und die Potenziale der Digitalisierung nutzen kann. Barrierefreiheit wird in einer inklusiven Gesellschaft immer bedeutender und ist der Union ein wichtiges Anliegen.