In dieser Woche haben wir unseren Antrag für eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Vorlage von Vorschlägen zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäisch wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume eingebracht und debattierten diesen erstmalig. Hinter diesem langen Titel verbirgt sich ein einfaches Ziel: Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention, eines Regelwerks zum Artenschutz. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ unverzüglich zuzustimmen. Dies soll ein aktives Bestandsmanagement durch kontrollierte Bejagung ermöglichen. Hintergrund des Vorschlags sind die im letzten Herbst erhobenen Daten, die eine Änderung des Schutzstatus rechtfertigen. Sobald die EU-Mitgliedstaaten mehrheitlich zustimmen, kann der Vorschlag dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt werden. Die Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention ist die Voraussetzung für eine Anpassung der europäischen FFH-Richtlinie und damit für ein rechtssicheres Bestandsmanagement in Deutschland. Die Bundesregierung hat bisher die Möglichkeit eines aktiven Bestandsmanagements verneint und konzentriert sich auf den Umgang mit Problemwölfen. Diese Regelungen sind jedoch bürokratisch und ineffektiv. Seit der Aktualisierung des Praxisleitfadens Wolf wurde kein einziger Wolf auf Basis der Neuregelung entnommen. Wir fordern: Eine effektive und nachhaltige Regulierung des Wolfsbestands muss ermöglicht werden.