In dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ beschlossen. Für den Reutlinger CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Donth „ein guter Anfang“. Er machte allerdings deutlich, dass die Unionsfraktion weiterhin darauf bestehen werde, dass die vollständige Abschaffung des Soli möglichst zeitnah erfolgt.
„Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der Solidaritätszuschlag in einem ersten Schritt für fast alle Steuerzahler abgeschafft“, erklärt Donth. Dies sei mit einem jährlichen Finanzvolumen von mehr als zehn Milliarden Euro die größte finanzielle Einzelmaßnahme aus dem Koalitionsvertrag. Ab dem Jahr 2021 fällt der Soli für 90 Prozent der Steuerzahler weg und für weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler wird der Zuschlag nur noch teilweise erhoben. „Damit haben wir sogar noch mehr erreicht als im Koalitionsvertrag steht“, freut sich Donth.
„Die aktuelle Entlastung ist ein großer Fortschritt“, freut sich der Reutlinger Abgeordnete. So müsse eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von rund 152.000 Euro ab 2021 gar keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Liege das Jahresbruttoeinkommen zwischen ca. 152.000 Euro und 221.000 Euro fällt der Soli durch eine sogenannte Milderungszone teilweise weg. Erst ab einer Grenze von ca. 221.000 Euro brutto muss er für eine Übergangszeit weiter in bisheriger Höhe gezahlt werden.
Ab 2021 werden somit immerhin rund 33 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger vollständig vom Solidaritätszuschlag befreit. Weitere rund 2,5 Millionen Steuerpflichtige müssen durch die Milderungszone ebenfalls weniger Steuern zahlen. „Die Unionsfraktion dringt vehement darauf“, sagt Donth, „dass die vollständige Abschaffung des Soli möglichst zeitnah erfolgt.“