Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung – den wir in dieser Woche abschließend in zweiter und dritter Lesung beraten haben – zielt darauf ab, die Krankenhauslandschaft und ihre Finanzierung zu modernisieren. Durch die Einführung einer Vorhaltevergütung soll das Vorhalten von Krankenhausstrukturen unabhängig von der erbrachten Leistung finanziert werden. So will die Bundesregierung dem im aktuellen Fallpauschalensystem bestehenden ökonomischen Anreiz vorbeugen, Fallzahlen künstlich zu erhöhen, um die Einnahmen zu erhöhen. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zur Steigerung der Behandlungsqualität und zur Konzentration spezialisierter Leistungen auf wenige Kliniken gefördert werden, um Qualität zu erhöhen. Die Reform sieht auch eine engere Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen vor. So hofft die Bundesregierung, Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Zudem wird die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse vorangetrieben – in der Hoffnung, so die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und bürokratischen Aufwand zu senken. Unsere Kritik an dem Reformgesetz von Bundesminister Lauterbach bringen wir in unserem Antrag Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern und in unserem Entschließungsantrag vor. Die Krankenhausreform von Minister Lauterbach ist unausgereift und greift weit in Länderkompetenzen ein. Ohne eine geeignete Übergangsfinanzierung wird sie zu einem kalten Strukturwandel und damit zu einem Krankenhaussterben führen. Wir halten sowohl Öffnungsklauseln als auch eine Übergangsfinanzierung für erforderlich, um den regional unterschiedlichen Bedingungen in der Krankenhauslandschaft gerecht zu werden. Außerdem fordern wir eine umfassende Bedarfs- sowie Auswirkungsanalyse und eine echte Einbindung von Kliniken, Ländern und weiteren Akteuren, um die Reform fundiert zu gestalten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach setzt sich stattdessen über die Planungshoheit der Länder hinweg. Das schürt unnötige Konflikte mit den Ländern. Darüber hinaus befürchten wir infolge der vorgesehenen hälftigen Finanzierung des Transformationsfonds durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen steigende Kassenbeiträge. Eine nachhaltige Reform kann nur durch gemeinsames und überlegtes Handeln gelingen.

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