Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen

In erster Lesung haben wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen beraten. Mit dem sogenannten TK-NaBeG wird das Telekommunikationsgesetz (TKG) punktuell überarbeitet und geändert. Nach Angaben der Bundesregierung soll so der Netzausbau beschleunigt und entbürokratisiert sowie eine effizientere Datennutzung gewährleistet werden. Dazu soll künftig u.a. der Ausbau der Mobilfunknetze im „überragenden öffentliche Interesse“ liegen. Dies war über Monate ein zentraler Zeitpunkt zwischen den Ampelparteien. Wie üblich konnte dieser Streit nur durch einen komplizierten und ineffizienten Formelkompromiss beigelegt werden. In § 1 des TKG soll es künftig heißen: „Die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien zum Ausbau von öffentlichen Telekommunikationsnetzen liegen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 im überragenden öffentlichen Interesse. Satz 2 findet im Rahmen der naturschutzrechtlichen Prüfung nur Anwendung, wenn die Verlegung oder Änderung zur Versorgung eines Gebietes durch einen Mobilfunknetzbetreiber erfolgt, in dem dieser keinen durchgehenden, unterbrechungsfreien Zugang zu Sprach- und breitbandigen Datendiensten des öffentlichen Mobilfunks ermöglicht.“ Somit gibt es bezüglich des überragenden öffentlichen Interesses gleich zahlreiche Einschränkungen. Insbesondere gilt das „überragende Interesse“ nur für Mobilfunk und gerade nicht für den Glasfaserausbau. Das ist besonders misslich, denn Glasfaser- und Mobilfunkausbau bedingen oftmals einander – etwa, wenn Mobilfunkmasten per Glasfaser angebunden werden. So kommen wir auf dem Weg zur Digitalisierung und Vernetzung nicht voran.

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