Michael Donth MdB

Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls

In erster Lesung haben wir unseren Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls beraten. In der letzten Legislaturperiode wurden auf Drängen der Union bestimmte Befugnisse der Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls erweitert. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Telekommunikationsüberwachung. Diese Erweiterung wurde aber auf Betreiben der SPD nur befristet für fünf Jahre festgeschrieben aufgenommen. Sie endet mithin am 11. Dezember 2024. Mit unserem Gesetzentwurf – den wir in dieser Woche abschließend beraten – wollen wir die zusätzlichen Befugnisse zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls entfristen. Bleibt der Gesetzgeber untätig, wird den Strafverfolgungsbehörden mit Ablauf des 11. Dezembers 2024 die Möglichkeit genommen, Einbruchsdiebstähle in Wohnungen mithilfe einer Telekommunikationsüberwachung aufzuklären. Häufig ist die Telekommunikationsüberwachung der einzige Ermittlungsansatz. Alle Praktiker und Kriminalistenverbände haben sich in der Anhörung des Rechtsausschusses für unseren Gesetzentwurf ausgesprochen und auf die Wichtigkeit der Regelung hingewiesen.

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