Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

In erster Lesung befassten wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn. Das Gesetz befasst sich mit der sogenannten Mietpreisbremse, die erstmals 2015 eingeführt wurde. Sie ist derzeit bis Ende 2025 befristet. Durch den Änderungsvorschlag soll sie bis Ende 2029 gelten. Die Mietpreisbremse begrenzt die Miethöhe bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 % oder die Höhe der Vormiete. Sie gilt bisher nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden – also nicht im Neubau. Die Länder können den Anwendungsbereich per Rechtsverordnung bestimmen. Diese Rechtsverordnungen laufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr 2025 aus. Die Länder haben jedoch die Möglichkeit, ihre Rechtsverordnungen auf Grundlage der bestehenden Rechtslage bis Ende 2025 zu verlängern. Entgegen der bisherigen Regelung sieht der Entwurf außerdem vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden. Wir sehen den Entwurf kritisch und lehnen ihn ab. Für uns gilt: Die Bundesregierung hat ihr selbstgestecktes Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr krachend verfehlt – 2024 droht sogar der niedrigste Neubauwert seit 10 Jahren. Statt die Wohnungsbaukrise mit mutigen Maßnahmen zu bekämpfen, setzt die Bundesregierung allein auf die Verlängerung der Mietpreisbremse. Diese trägt aber zum Neubau nicht bei. Wir wollen den Wohnungsmarkt durch eine Ausweitung des Angebots entlasten: mit steuerlichen Anreizen, gezielter Förderung und Kostenabbau. Nur so schaffen wir bezahlbaren Wohnraum für alle und einen fairen Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Gleichwohl erkennen wir an: Die aktuell hohen Mieten in den Städten sind ein großes Problem für Mieterinnen und Mieter. Die geltende Mietpreisbremse läuft allerdings erst Ende 2025 aus. Ein neu gewählter Bundestag hat deshalb nach der Wahl ausreichend Zeit, darüber zu entscheiden, ob eine Mietpreisbremse weiter Bestand haben soll.

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