Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

Mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 befassten wir uns in zweiter Lesung. Mit dem Nachtragshaushalt für 2024 will die Bundesregierung die geplante Nettokreditaufnahme von ursprünglich 39 Milliarden Euro auf 50,3 Milliarden Euro erhöhen. Laut Entwurf sind für das laufende Jahr nunmehr Ausgaben in Höhe von 488,9 Milliarden Euro geplant. Dies bleibt – aufgrund der Konjunkturkomponente – im Rahmen der maximal zulässigen Höhe nach der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Die Anpassung wurde notwendig, da die schwache Konjunktur zu geringeren Steuereinnahmen führt, die nun auf 374,4 Milliarden Euro geschätzt werden – 3,2 Milliarden Euro weniger als geplant. Gleichzeitig steigen die Ausgaben, insbesondere für die Strompreisentlastung, die aus dem Klima- und Transformationsfonds mit 19,4 Milliarden Euro (statt 10 Milliarden Euro) finanziert werden. Auch die Ausgaben für das Bürgergeld sowie Unterkunft und Heizung sind stärker gestiegen als von der Bundesregierung eingeplant. Sie werden um 3,7 Milliarden Euro auf insgesamt 50,5 Milliarden Euro erhöht. Die Befassung des Plenums in dieser Woche erfolgt aufgrund bestimmter technischer Vorschriften und Fristen der Geschäftsordnung. Anschließend wird die Vorlage wieder in den Haushaltsausschuss zurücküberwiesen.

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