Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten haben, fordern wir die Bundesregierung auf, die Missbrauchsmöglichkeiten und Häufigkeit der Beschlussanfechtungen im geltenden deutschen Beschlussmängelrecht einem internationalen Vergleich zu unterziehen und – insbesondere unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort – zu bewerten. Darüber hinaus fordern wir, die Effektivität des Freigabeverfahrens im Aktienrecht zur Missbrauchsbekämpfung zu evaluieren sowie den Deutschen Bundestag über das Ergebnis des Rechtsvergleichs und der durchgeführten Evaluierung zu unterrichten. Wir wollen, dass die Bundesregierung nach Maßgabe dieser Ergebnisse Reformvorschläge für das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht vorlegt und bei den Reformbemühungen ein einheitliches rechtsformübergreifendes Beschlussmängelrecht anstrebt. Die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss hat gezeigt, dass dringender Reformbedarf besteht. Dies wurde auch durch die allermeisten Sachverständigen der Koalition bestätigt. Mit dem Antrag haben wir ein wichtiges politisches Thema auf die Agenda gehoben und eine Leerstelle der Ampel offenbart.