Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

In dieser Woche debattieren wir in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Mit dem Entwurf soll zunächst der Rechtsanspruch des Bürgers gegenüber Unternehmen auf Auskunftserteilung über seine vorgehaltenen Daten konkretisiert werden, wie er sich aus Art. 15 DS-GVO ergibt. Im Übrigen werden auch Regelungen zum Scoring-Verfahren bei der Festlegung der Kreditwürdigkeit geändert. Ziel der Änderungen soll es sein, die besonderen Risiken und Auswirkungen des Scoring-Prozesses durch Mitteilungs- und Transparenzpflichten für betroffene Personen zu verdeutlichen und zu verbessern. Zwar sind die Änderungen prinzipiell zu begrüßen, aus unserer Sicht sind sie jedoch handwerklich schlecht gemacht. Im Hinblick auf die Interessenabwägung beim Auskunftsanspruch geht die Regelung über die Festlegungen der EU hinaus. Die Regelung zum Scoring-Prozess unterliegt einem redaktionellen Fehler, durch den der Minderjährigenschutz ausgehebelt werden könnte. Wir fordern zudem, dass durch Stärkung der Datenschutzkonferenz eine Harmonisierung des zwischen dem Bundesbeauftragten (BfDI) und den 16 Landesbeauftragten zersplitterten Aufsichtsrechts betrieben werden müssen.

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