Ermittlern notwendige Befugnisse zur Aufklärung von Straftaten geben – Straftatenkataloge in der Strafprozessordnung erweitern, Telekommunikationsüberwachung für den Wohnungseinbruchdiebstahl unbefristet ermöglichen

Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten, wollen wir die Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden stärken und schwere Kriminalität effizienter bekämpfen. Wir setzen uns insbesondere für die Entfristung der gesetzlichen Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchdiebstahl ein. Diese Forderung ist besonders aktuell, denn gerade in dieser Woche plant die Ampel-Koalition eine gesetzliche Regelung für eine bloße Verlängerung der Befristung dieses wichtigen Ermittlungsinstruments. Darüber hinaus fordern wir, das Ermittlungsinstrument der Telekommunikationsüberwachung auch für Verbrechen wie den Enkeltrickbetrug und bestimmte schwere Vergehen zur Verfügung zu stellen. Zudem erneuern wir unsere Forderung nach einer Mindestspeicherfrist für IP-Adressen – nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs – zur Aufklärung schwerer Straftaten. Den Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen wollen wir absichern und sprechen uns gegen die von der Ampel-Koalition geplanten neuen Erschwernisse für Polizei und Sicherheitsbehörden aus. Damit unterstützen wir praxistaugliche Rechtsgrundlagen für unsere Ermittlungsbehörden. Die müssen Gefahren abwehren, Kriminalität effektiv aufklären und die Sicherheit der Bürger gewährleisten.

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