Michael Donth MdB: Die Ampel-Koalition hat auf unseren Druck das Förderende für kleine Wasserkraftanlagen im Rahmen des Osterpakets zurückgezogen. Das rettet vielen kleineren Wasserkraftanlagen die Existenz.
„Ich freue mich sehr, dass auf Druck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Ampel-Koalition ihr Vorhaben, kleine Wasserkraftwerke im EEG 2023 von der Förderung auszunehmen, zurückgezogen hat. Damit hat die Regierung zumindest ein faules Ei aus dem sogenannten „Osterpaket“ entfernt. Durch diesen Sinneswandel ist auch die Zukunft der einen oder anderen Wasserkraftanlage in unserer Region gesichert worden“, so der Reutlinger Wahlkreisabgeordnete Michael Donth.
„Wenn es nach den Plänen der Bundesregierung gegangen wäre, hätten diese Anlagen in Zukunft keine Förderung mehr erhalten – völlig ohne Not. Im Gegenteil, ein Verzicht der Förderung hätte auch im Sinne des Klimaschutzes einen Rückschritt bedeutet“, erklärt Donth. „Die Stromversorgung durch lokale, oftmals familiengeführte Wasserkraftwerke ist – gerade in diesen Zeiten, wo wir wegen Gasengpässen über den Weiterbetrieb von Kohle- und Atomstromerzeugern diskutieren und Minister Habeck sogar Flüssiggas aus autoritären Staaten importieren will – kontraproduktiv. Es kommt auf jede Kilowattstunde an und Wasserkraft ist zudem nicht nur ökologisch und nachhaltig, sondern auch sicher, wirtschaftlich und vor allem ganz regional.“
Donth weiter: „Als ehemaliger Vorsitzender des Wasserzweckverbandes Vordere Albgruppe in Römerstein ist mir die Bedeutung unserer kleinen Wasserkraftanlagen sehr bewusst. Als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hatten wir die Ampel-Koalition daher mehrfach und intensiv aufgefordert, den Gesetzentwurf zu korrigieren und auch die kleine Wasserkraft weiter zu fördern. Ich bin sehr dankbar, dass dieser Fehler des Vorschlags von Minister Habeck nun korrigiert wurde, bevor er großen Schaden vor allem im süddeutschen Raum mit seinen vielen Wasserkraftanlagen angerichtet hätte.“
Hintergrund: Im Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023, der im April dieses Jahres in die parlamentarische Beratung im Deutschen Bundestag gegeben wurde, sollte die Förderung für modernisierte und neue Wasserkraftanlagen bis zu 500 kW aus ökologischen Gründen ausgeschlossen werden – stattdessen sollte das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Stromproduktion aus Wasserkraft mitbestimmen. Nach parlamentarischen Beratungen und viel Kritik wurde der Satz ersatzlos gestrichen und das sogenannte Osterpaket dann am Donnerstag im Bundestag beschlossen.