In abschließender zweiter und dritter Lesung berieten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Digitale-Dienste-Gesetz. Die Ampelkoalition will mit diesem Gesetz den nationalen Rechtsrahmen an die EU-Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste anpassen. Ziel der Regulierung ist die Schaffung eines sicheren, vertrauenswürdigen Online-Umfeldes in der EU. Der Gesetzentwurf sieht auch die Einsetzung eines Koordinators für digitale Dienste vor. Darüber hinaus werden die Diensteanbieter verpflichtet, Melde- und Abhilfeverfahren zur Bekämpfung illegaler Inhalte einzurichten. Zudem werden strengere Transparenzvorschriften im Bereich der Online-Werbung vorgeschrieben. Die Bundesregierung hat den Entwurf aufgrund langer interner Streitigkeiten bedauerlicherweise erst sehr spät auf den Weg gebracht. Eine zeitgerechte und rechtssichere Umsetzung des Gesetzes ist damit nicht gewährleistet. Darüber hinaus kritisieren wir fehlende Klarheit in den Anforderungen und Begriffsdefinitionen des Gesetzentwurfs, was die rechtssichere Umsetzung für Unternehmen erschwert und potenziell zu unklaren Zuständigkeiten führt.