Die Mittel aus dem Fonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle der Ost-West-Renten-überleitung den Betroffenen zugutekommen lassen

Mit unserem Antrag „Die Mittel aus dem Fonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle der Ost-West-Renten-überleitung den Betroffenen zugutekommen lassen“ reagieren wir auf die unzureichende Umsetzung des Härtefallfonds durch die ehemalige Ampel-Regierung. Viele Betroffene erhielten trotz berechtigter Ansprüche bisher keine oder keine ausreichende Unterstützung. Zum Hintergrund: Noch unter der letzten unionsgeführten Bundesregierung wurde die Bereitstellung des Fonds beschlossen. Der Bund sollte 1 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, die Länder sollte die gleiche Summe beisteuern. Aber die ehemalige Ampel-Regierung kürzte diese Mittel auf 500 Mio. Euro. Der von der Ampel-Regierung auf den Weg gebrachte Härtefallfonds „auf Sparflamme“ wurde auch aufgrund von kurzen Antragsfristen nur von einem Bruchteil der Betroffenen in Anspruch genommen. Die Frist für die Antragsstellung lief bereits zum 30. September 2023 bzw. zum 1. Januar 2024 aus. So hatten die meist hochbetagten Betroffenen viel zu wenig Zeit, um Beratung in Anspruch zu nehmen oder einen Antrag auf Leistungen aus dem Fonds zu stellen. Von den vom Bund für den Fonds bereitgestellten 500 Mio. Euro wurden 416 Mio. Euro noch nicht verwendet. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb, den Fonds wieder zu öffnen und Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote auszubauen.

Skip to content