Michael Donth MdB

Deutscher Bundestag wählt Michael Donth in den Beirat der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

CDU/CSU-Schienen- und Nahverkehrsexperte und Reutlinger Wahlkreisabgeordnete Michael Donth vertritt die Union künftig im Beirat der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP).

Der Deutsche Bundestag wählte den Abgeordneten am Donnerstag fraktionsübergreifend als neues Mitglied in den Beirat der Organisation.

Donth freut sich über die neue Aufgabe: „Die SÖP ist letzte außergerichtliche Instanz für oft seit langem mit ihrem Reiseanbieter um teilweise viel Geld streitenden Reisenden. Ich freue mich, meinen Beitrag dazu leisten zu können, dass diese Menschen zu ihrem Recht kommen und angemessen entschädigt werden.“

Gleichzeitig ist der Abgeordnete sich der Verantwortung und des Stellenwerts des Verbraucherschutzes im öffentlichen Verkehr bewusst: „Überfüllte Züge durch das 9-Euro-Ticket im Nahverkehr, Zugausfälle und Verspätungen im Fernverkehr, Personalmangel und lange Staus an Flughäfen: Der Frust für Reisende im Öffentlichen Verkehr ist derzeit überall groß. Die SÖP bietet den Reisenden den passenden Hebel, den Verbesserungsdruck merklich zu erhöhen. Gleichzeitig sorgen die Schlichtungsverfahren für eine faire Entscheidung und weniger Frust. Andernfalls gehen Reisende, die wir mühsam vom Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel überzeugt haben, diesen Verkehrsträgern wieder verloren.“

Der Abgeordnete will alles tun, dass dies nicht passiert und freut sich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen des Beirats.

Die SÖP ist gesetzlich von Bundesregierung und Europäischer Union als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt. Als ihre Kernaufgabe sieht die Schlichtungsstelle die außergerichtliche Streitbeilegung bei Streitfällen zwischen Reisenden und Unternehmen, um Verbraucherrechte zu wahren und die Kundenzufriedenheit aufrechtzuerhalten.

Die SÖP kann als unabhängige und neutrale Stelle von Reisenden eingeschaltet werden, die zuvor erfolglos Ihre Fahrgastrechte gegenüber ihrem Verkehrs- bzw. Reiseanbieter geltend gemacht haben.

Sie wird dabei durch den Beirat unterstützt, dem Vertreter von Verbraucherschutzverbänden, Unternehmen, Bundesregierung und Bundestag, sowie der Länder und der Wissenschaft angehören.

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