Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen

Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – betonen wir das strategische Ziel des Staates eine individuelle Ausbildungsförderung zu leisten, „wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen“. So ist es auch in § 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) festgeschrieben. Das BAföG ist keine Sozialleistung und soll es auch nicht werden. Gleichwohl muss sichergestellt sein, dass die BAföG-Regelsätze zum Leben reichen und fortlaufend angepasst werden. Wir wollen deshalb die Regelsätze vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten und einer hohen Inflationsrate bedarfsgerecht ausgestalten. Die Höhe der BAföG-Regelsätze ist künftig regelmäßig durch eine unabhängige Kommission auf Angemessenheit hin zu überprüfen. Darüber hinaus soll durch Verlängerung von Bewilligungszeiten sowie Selbsterklärungen mit Stichprobenprüfungen den Aufwand für Folgeanträge massiv reduziert werden. Die BAföG-Antragstellung soll vereinfacht und beschleunigt werden. Die Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag bis Ende des Jahres einen Sachstandsbericht mit substanziellen Vorschlägen zur Vereinfachung und Beschleunigung des BAföG-Antragsprozesses vorlegen. Parallel zu unserem Antrag debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei der Ampel beim BAföG allerdings weit auseinander. Der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungskoalition bleibt inhaltlich weit hinter dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, das BAföG grundlegend zu reformieren, zurück. Ebenso gibt der Gesetzentwurf keinen neuen Schwung für die dringend erforderliche vollständige Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens.

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