Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)

Die Bundesregierung folgt mit dem Gesetzentwurf einem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Mit dem Gesetz soll ein standardisiertes Validierungsverfahren geschaffen werden. Damit können Berufskompetenzen, die außerhalb des formalen Berufsbildungssystems erworben wurden, in Bezug auf einen anerkannten Berufsabschluss bewertet und zertifiziert werden können. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die gesetzliche Verankerung eines Validierungsverfahrens zur Anerkennung nicht-formaler, berufsrelevanter Kompetenzen. Darüber hinaus werden in diesem Gesetzentwurf einzelne Digitalisierungsmaßnahmen geregelt. Wir begrüßen den Gesetzentwurf im Grundsatz. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels positiv, wenn langjährig Beschäftigten ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern die Möglichkeit eingeräumt wird, sich berufsrelevante Kompetenzen anerkennen zu lassen und so bessere Berufsperspektiven zu erzielen. Gleichwohl löst der vorgelegte Entwurf seitens des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) sowie bei weiteren Verbänden und Organisationen der beruflichen Bildung erhebliche Besorgnis aus. Zum einen besteht die berechtigte Befürchtung, dass durch das im Gesetz verankerte Verfahren das etablierte duale Ausbildungssystem untergraben werden könnte. Dieses Risiko besteht insbesondere, da der vorliegende Gesetzentwurf kein Mindestalter als Voraussetzung für das Validierungsverfahren formuliert. Dadurch entsteht ein alternativer Weg zur Berufstätigkeit, der die Notwendigkeit einer regulären Ausbildung umgeht und infolgedessen die Qualität der Berufsausbildung langfristig mindert.

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