„Das Scheitern der geplanten Neuregelung von §23 AEG ist ärgerlich und bedauerlich“

Eigentlich sollte diese Woche noch der Gesetzesentwurf von SPD und Grünen zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in einer geänderten Fassung beschlossen werden. Dazu gab es seit Wochen Gespräche zwischen Union, SPD und Grünen, die zu einem einvernehmlichen und guten Ende kamen. Sehr kurzfristig scheiterte die Einigung am Dienstag am Widerstand der Fraktionsspitze von Bündnis 90/Die Grünen.

Dazu erklärt Michael Donth MdB, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Schiene:

„Eine notwendige Änderung des §23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) war in greifbarer Nähe: Noch diese Woche wollten wir gemeinsam mit SPD und Grünen die lang ersehnte Änderung im Bundestag beschließen, damit die Entwidmung von nicht mehr genutzten Bahnflächen endlich wieder möglich wird. Das hätte für rund 160 Projekte in ganz Deutschland direkt eine enorme Erleichterung bedeutet, weitere Planungskosten vermieden und Unsicherheiten für die Kommunen beendet. Neben der Änderung des AEG war auch geplant, drei andere Gesetze aus dem Verkehrsbereich in dieser Woche zu beschließen. Doch am Dienstagmorgen erhielten wir die Nachricht von den Grünen, dass sie eines der Gesetze (bei dem es um Personaleinstufungen bei der Autobahn GmbH geht), nicht mittragen können. Damit kam leider das gesamte Gesetzespaket nicht zustande. Das Scheitern der Neuregelung von §23 AEG wurde von den Grünen willentlich und wissentlich in Kauf genommen.

Ich erinnere daran, dass es SPD, Grüne und FDP waren, die Ende 2023 quasi über Nacht die Gesetzesänderung beschlossen hatten, durch die seitdem unzählige Projekte auf Eis liegen! Erst durch den Druck der Union seit Sommer 2024 sah sich die ehemalige Ampel-Koalition genötigt, ihr damaliges Gesetz erneut anzupassen.

Nach dem Scheitern der Ampel erklärten wir uns bereit, die Korrektur dieser schlechten Regelung noch vor der Wahl mitzutragen. Ich bedauere es außerordentlich, dass die dringend notwendige Anpassung zur einfacheren Entwidmung von nicht mehr benötigten Bahnflächen aus parteitaktischen Gründen gescheitert ist. Als Union wollen wir nach der Bundestagswahl weiterhin eine schnelle Korrektur des §23 AEG. So kann und darf das Gesetz nicht bleiben!“

Zum Hintergrund:

Bei den vier Gesetzen im Verkehrsbereich, die diese Woche hätten beschlossen werden sollen, handelt es sich neben der Neuregelung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes um:

  • die Novelle des Güterkraftverkehrsgesetzes,
  • das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und
  • das Fernstraßen-Überleitungsgesetz.

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