Vierter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit für den Zeitraum 2022 – 2024 innerhalb der 20. Wahlperiode vorlegen

Am 5. Januar 2022 berief das Bundeskabinett Frank Schwabe MdB zum Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Damit hat die Bundesregierung sich für eine Fortführung des Amtes entschieden und ist dem Antrag unserer Fraktion „Internationales Engagement für das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit fortsetzen – Amt des Beauftragten für weltweite Religionsfreiheit fortführen“ (Drs. 20/267) gefolgt. Dennoch war die Ampel-Koalition bisher nicht bereit, eine Debatte des mit Verzögerung vorgelegten dritten Berichts des Beauftragten im Plenum durchzuführen. Dies unterstreicht die erheblichen Mängel im Einsatz der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit in allen Politikbereichen. Zudem drängt sich der Eindruck auf, dass die Bundesregierung den vierten Bericht des Beauftragten in der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode gar nicht mehr vorlegen will. Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten – fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, den Bericht zeitnah vorzulegen. Darüber wollen wir dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit mehr Gewicht im Rahmen deutscher Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik einräumen. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit soll die Kooperation auch mit Religionsgemeinschaften fortgeführt werden, um ihre friedensstiftenden Potenziale zu fördern.

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