Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz)

Zum 18. November 2023 hat die Ampel-Koalition das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aus dem Aufenthaltsgesetz gestrichen. Die Streichung sollte – so die Begründung der Koalition – widerspiegeln, dass ein „modernes … Einwanderungsrecht ein wichtiges Anliegen und Ziel der Regierungskoalition“ sei (Bundestagsdrucksache 20/7394, S. 24). Die Ampel-Koalition verabschiedete das Gesetz mitten in einer der schwersten Migrationskrisen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: Allein im Jahr 2023 wurden über 350.000 Asylanträge gestellt. Die Bedeutung dieser migrationspolitischen Weichenstellung ist nicht zu unterschätzen: Die ausdrücklich genannten Zielbestimmungen des Aufenthaltsrechts sind nicht unverbindliche Aussagen des Gesetzgebers, sondern bilden vielmehr Richtpunkte und feste Vorgaben für die Gesetzesausführung und -auslegung. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Zielvorgabe der „Begrenzung“ der Zuwanderung wieder in das Gesetz aufnehmen. Dies wird flankiert von weiteren migrationsbegrenzenden Maßnahmen: So soll der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz beendet werden. Ferner soll die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen für Personen erhalten, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (z.B. Bahnhöfe) antrifft. Diese Maßnahmen stellen – zusammen mit umfassenden Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen – einen wesentlichen Schritt in Richtung eines Stopps der illegalen Migration nach Deutschland dar. Grenzkontrollen und Zurückweisungen sind allerdings auf Basis des geltenden Rechts bereits möglich, sodass insofern keine gesetzlichen Änderungen erforderlich sind.

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