Mit der Novelle des Baugesetzbuchs – die wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben – will die Bundesregierung die Schaffung von Wohnraum ausweiten und beschleunigen, Verfahren vereinfachen und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels stärken. Dabei sollen Vorhaben aus dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum sowie des Bund-Länder-Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung umgesetzt werden. Zudem sollen mit dem Baulandmobilisierungsgesetz im Jahr 2021 eingeführte Instrumente weiterentwickelt und entfristet bzw. verlängert werden. Der Gesetzentwurf umfasst überdies Regelungen zur Erleichterung des Ausbaus erneuerbarer Energien, insbesondere der Geothermie und der Windenergie an Land (§ 249 BauGB-E). In Reaktion auf die Ahrtal-Flut werden die Befugnisse der Kommunen in Bezug auf Klimaanpassungsmaßnahmen ausgeweitet, u.a. indem die „wassersensible Stadtentwicklung“ als neuer Grundsatz der Bauleitplanung in das Baugesetzbuch aufgenommen wird. Aus unserer Sicht ist der seit mehr als anderthalb Jahren angekündigte Entwurf einer großen BauGB-Novelle nicht ausreichend, um die Rahmenbedingungen für den dringend benötigten Wohnungsbau zu verbessern. Die vereinzelten Möglichkeiten für Befreiungen von Bebauungsplänen oder von städtebaulichen Grundsätzen (§§ 31, 34 BauGB) werden keinen größeren Einfluss haben. Auch die angedachte Regelung zum Bau von Windenergieanlagen an Land nimmt den Kommunen jegliche Planungshoheit und gefährdet die gesellschaftliche Akzeptanz von Erneuerbaren Energien durch ungeregelten Ausbau. Der Entwurf dreht an einigen wichtigen Stellschrauben; mit Aufstockungen und Innenhofverdichtungen allein wird die Wohnungsbaukrise aber nicht gelöst werden. Dafür braucht es ambitioniertere Maßnahmen.