Gesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden

In erster Lesung haben wir unseren Entwurf für ein Gesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden beraten. Mit diesem Gesetz wollen wir die strafgesetzlichen Normen ausweiten und verschärfen, die Angriffe auf Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte sowie ihnen gleichgestellte Personen (§ 115 Absatz 3 StGB), aber auch auf allgemein Hilfeleistende besonders unter Strafe stellen. Polizisten, Feuerwehrleute, Sanitäter und andere Einsatzkräfte stehen täglich mit ihrer Arbeit und oft auch mit ihrem Leben für unser aller Sicherheit ein. Mit unserem Gesetzentwurf wird der Strafrahmen für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Hilfeleistende deutlich angehoben. Zudem wird der Schutz auf Situationen erweitert, in denen die Tat „in Beziehung auf“ den Dienst begangen wird, auch außerhalb einer direkten Diensthandlung​. Zudem greift der Gesetzentwurf die Problematik der zunehmenden Gewalt durch Patienten und deren Angehörigen in Arztpraxen und Krankenhäusern auf. Wir erweitern den strafrechtlichen Schutz auf Angehörige der Gesundheitsberufe wie Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die ebenfalls zunehmend von Gewalt betroffen sind. Parallel zu unserem Vorschlag debattieren wir auch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten.

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