Unsere Gesetzesinitiativen und Anträge zur Migrationspolitik

Die Terroranschläge in Mannheim am 31. Mai und in Solingen am 23. August 2024 haben unser Land erschüttert. Am 10. September 2024 hatte die Ampelkoalition ein so genanntes „Sicherheitspaket“ öffentlichkeitswirksam vorgestellt. Inhalt sollten Änderungen beim Waffenrecht sowie eine – geringfügige – Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei und des Verfassungsschutzes sein. Zudem wurden Anpassungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht angekündigt. Um den Weg für ein schnelles parlamentarisches Verfahren freizumachen, hatten wir entgegen den üblichen Regeln der Parlamentspraxis zugestimmt, dieses „Sicherheitspaket“ bereits in der Haushaltswoche am 12. September 2024 in erster Lesung zu beraten. Diese erste Beratung ist nun fast einen Monat her. Die Ampel-Bundesregierung zeigt sich jedoch auch in dieser Plenarwoche handlungsunfähig. Gleichzeitig blockiert sie mit ihrer parlamentarischen Mehrheit auch die Befassung mit unseren konstruktiven Ergänzungs- und Gegenvorschlägen – ganz so, als fürchtete sie die Debatte und die Konfrontation mit dem eigenen Scheitern. Bereits in der vergangenen Sitzungswoche haben wir mit unserem Antrag „Ein umfassendes Sicherheitspaket jetzt beschließen“ wichtige ergänzende Forderungen vorgebracht. Wir fordern die schnelle Umsetzung eines echten und umfassenden Sicherheitspakets, das effektive Maßnahmen wie die Speicherung von IP-Adressen und den Einsatz von Gesichtserkennung beinhaltet.

Wir bringen deshalb in dieser Sitzungswoche einen weiteren Antrag zur Migrationspolitik in das Plenum des Deutschen Bundestags ein: „Kein Erwerb der Staatsbürgerschaft bei nur vorübergehendem Schutz in Deutschland“. Darin gehen wir auf die jüngst von der Ampel-Koalition auf drei bzw. fünf Jahre massiv verkürzten Fristen für die Einbürgerung ein. Wir stellen fest, dass der humanitäre Schutz von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Deutschland grundsätzlich nur vorübergehend gewährt wird. Der Aufenthaltszweck des humanitären Schutzes ist zeitlich begrenzt. Aufgrund der Rechtsänderungen durch die Ampel-Regierung ist es nun aber möglich, dass Schutzsuchende bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden. Das ist ein Wertungswiderspruch zum Ziel, humanitäre Aufenthaltsrechte auf einen vorübergehenden Zeitraum zu beschränken. Ein solches Einbürgerungsrecht wirkt zudem als weiterer Pull-Faktor in einer Zeit, in der EU-weit bereits jeder dritte Asylantrag in Deutschland gestellt wird. Deshalb fordern wir, dass vorübergehender humanitärer Aufenthalt nicht unmittelbar zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft führen kann. Die Dauer des vorübergehenden Schutzes in Deutschland soll nicht auf die Einbürgerungsfrist anzurechnen sein.

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