Am Freitagmorgen um 3.45 Uhr hätte ich meine 25. Rede im Deutschen Bundestag in dieser Legislaturperiode gehalten. Da es aber üblich ist, um diese Zeit die Reden zu Protokoll zu geben, habe auch ich dies getan. In meiner Rede geht es um die Änderung des Regionalisierungsgesetzes, also um die Regelungen zur Finanzierung des Deutschlandtickets.
Die Bundesregierung plant die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes, in dem die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geregelt ist. Mit dem „Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ (20/12773), der am Donnerstag, 26. September 2024, in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, soll der Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 6. November 2023 zur Finanzierung des Deutschlandtickets umgesetzt werden.
Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion so nicht hinnehmbar. Daher habe ich folgende Rede zu Protokoll gegeben:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Berlin, 16. Mai 2024: Die Bundesregierung antwortet auf meine Schriftliche Einzelfrage zu den Gründen für die Verzögerungen beim Gesetzesentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, dass zum Schutz des Kernbereichs „exekutiver Eigenverantwortung“ keine Auskunft erteilt werden könnte. Was soll das heißen? Man will nicht zugeben, dass man Prioritäten anders gesetzt hat oder, dass man sich nicht einigen konnte?
Interessante Antwort – da habe ich wohl einen Nerv getroffen. Am Ende hat die Bundesregierung 8 Monate gebraucht, um eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorzulegen.
Und jetzt zum Inhalt: Entgegen der im November 2023 bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vereinbarten Vorgehensweise, dass nicht verbrauchte Bundesmittel für das Deutschlandticket aus 2023 in das Jahr 2024 übertragen werden sollen, wird der Zeitraum für nicht in Anspruch genommene Mittel nun zwar auf den Gesamtzeitraum bis Ende Dezember 2025 ausgedehnt, allerdings behält der Bund für das nächste Jahr 350 Mio. Euro ein – um sie dann erst im Jahr 2026 auszuzahlen. Das ist ein Zwangskredit, den die Länder dem Bund unverzüglich geben müssen.
Allein dieses Beispiel zeigt, wie sehr sich die Bundesregierung mittlerweile beim ÖPNV, speziell beim Deutschlandticket, verrannt hat: Sie hat kein Konzept und lädt die gesamte Verantwortung für das von ihr geschaffene Deutschlandticket am Ende bei den Ländern und den Kommunen ab.
Positiv zu bewerten ist zwar, dass die Länder keine Regionalisierungsmittel mehr für spezielle Angebote des Deutschlandtickets verwenden dürfen. Alle, auch die SPD-Fraktion, weiß, dass zum Beispiel das 29-Euro-Ticktet in Berlin, das die dortige SPD unbedingt wollte, keinen Sinn macht. Dennoch wird dieses Gesetz massive Verschlechterungen für den ÖPNV zur Folge haben.
- Die Unsicherheit für die Finanzierung des ÖPNV bleibt, wird sogar noch größer;
- Bald werden die Länder und Aufgabenträger erste Linien abbestellen, weil ihnen das 49-Euro-Ticket zu hohen Einnahmeverlusten führt;
- Und die Hängepartie zur Zukunft des Tickets wird nicht aus der Welt geschafft – im Gegenteil, die Diskussionen werden nächstes Jahr weitergehen.
Aus der Vergangenheit hat diese Bundesregierung auch hier nichts gelernt: Die Länder werden dieses Gesetz niemals akzeptieren – mit ihnen wurde etwas anderes vereinbart. Die Hängepartie wird damit wahrscheinlich bald im Vermittlungsausschuss weitergehen. Leider habe ich wenig Hoffnung, dass diese Regierung endlich aufwacht, und den ÖPNV wirklich voranbringt. Und im Übrigen: Wo ist der Vorschlag für den angekündigten Ausbau- und Modernisierungspakt? Wo ist der Vorschlag für eine Neuregelung der Berechnung der Trassenpreise? Um es mit einem großen italienischen Philosophen zu sagen: „Sie spielen wie Flasche leer“.
Vielen Dank.