Kriminell erlangte Vermögen konsequent abschöpfen – Vermögensermittlungs- und Einziehungsverfahren außerhalb des Strafrechts schaffen

Mit unserem Antrag – den wir in dieser Woche erstmals beraten haben – fordern wir die Bundesregierung auf, gravierende Lücken bei den Ermittlungskompetenzen in der Finanzkriminalität zu schließen. Dies betrifft insbesondere verdächtige Vermögensgegenständen und Vermögen ungeklärter Herkunft, sowie eine Verbesserung der staatlichen Einziehungsmöglichkeiten. Es besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass Abschöpfung von Vermögen und Einziehung von Taterträgen wichtige Mittel bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität sind. Deshalb besteht in Deutschland seit 2017 die Möglichkeit, gewisse Vermögenswerte unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung einzuziehen. Allerdings können Ermittlungen zu verdächtigen Vermögenswerten erst aufgenommen werden, wenn ein strafrechtlicher Anfangsverdacht vorliegt. Es ist daher erforderlich, ein administratives Vermögensermittlungsverfahren zu schaffen, innerhalb dessen Ermittlungen unterhalb der Schwelle eines strafrechtlichen Anfangsverdachts möglich sind. Das Bundesministerium der Finanzen kommt mit Lösungsvorschlägen aber nicht voran. Der Entwurf für ein Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (VVBG) hängt weiter im Ressortstreit fest.

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