Der Schutz der Opfer von Straftaten und besonders verletzlicher Personen ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie des Lagebilds „Häusliche Gewalt“ zeigen dringenden Handlungsbedarf: Im Jahr 2023 wurden 256.276 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70,5 Prozent weiblich. Dies ist ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. 155 Frauen und 24 Männer sind im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine Verbesserung des Opferschutzes erreichen, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen wie Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Der Rechtsstaat muss entschlossen auf diese besonders verwerflichen Gewaltverbrechen reagieren. Die Täter müssen angemessen und hart bestraft werden. Wir fordern deshalb eine Erhöhung der Mindeststrafen für Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung – soweit die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines Messers begangen wurde – sowie bei Gruppenvergewaltigungen. Gleiches gilt bei Nachstellung („Stalking“) und Verstößen nach dem Gewaltschutzgesetz. Wir wollen zudem das strafschärfende Merkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ bei Mord, gefährlicher Körperverletzung und Raub einführen. Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir ein klares Zeichen: Der Schutz besonders verletzlicher Personen – Frauen, Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen – hat in unserem Rechtsstaat Priorität.