Drei Anträge der Bundesregierung für Auslandseinsätze der Bundeswehr

In dieser Woche haben wir abschließend über insgesamt drei Anträge der Bundesregierung für Auslandseinsätze der Bundeswehr beraten. So befassten wir uns abschließend mit dem Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA. Operation ALTHEA ist seit 2004 der militärische Teil der EU-Mission in Bosnien-Herzegowina und Nachfolgemission der NATO-Missionen IFOR und SFOR. Deutschland war seit 2012 nicht mehr beteiligt und ist erst 2022 zu einer Beteiligung zurückgekehrt. Die tiefgreifende innenpolitische Krise in Bosnien und Herzegowina erhöht das Risiko für Spannungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Deshalb ist die Fortsetzung der Beteiligung an der EU-Sicherheitsoperation EUFOR ALTHEA ein wichtiges politisches Signal für unser fortgesetztes Engagement in Bosnien und Herzegowina. Das Mandat mit einer unveränderten Obergrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten soll bis 30. Juni 2025 verlängert werden. Zudem haben wir den Antrag der Bundesregierung für ein Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) beraten. Das Mandat wird weitgehend unverändert um ein Jahr verlängert und umfasst die Entsendung von bis zu 400 Soldaten. Auch das Mandat für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) war Gegenstand der Beratungen in dieser Woche. Das Mandat soll unverändert mit maximal 300 Soldatinnen und Soldaten fortgeführt werden.

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