Michael Donth MdB

Michael Donth fordert klare Konsequenzen nach dem Terror von Mannheim – Schutz vor schwerkriminellen und extremistischen Ausländern

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Donth fordert klare Konsequenzen nach dem barbarischen Messerangriff in Mannheim, bei dem der 29-jährige Polizist Rouven Laur sein Leben verloren hat, weil er andere schützen wollte. „Betroffenheit reicht hier nicht, wir müssen endlich handeln. Der Terroranschlag von Mannheim ist der Tiefpunkt in einer ganzen Reihe von Ereignissen, in denen sich die Folgen eines zunehmenden Kontrollverlustes in der Migrations- und Integrationspolitik immer stärker zeigen“, so der Abgeordnete.

„Nach dem entsetzlichen Anschlag in Mannheim gab es zu Recht zahlreiche Betroffenheitsbekundungen. Politiker von SPD und FDP sowie Bundeskanzler Scholz und Vizekanzler Habeck haben rasch gefordert, Abschiebungen nach Afghanistan wieder aufzunehmen. Bundesinnenministerin Faeser kündigte an, diese Maßnahme prüfen zu lassen. Das Problem ist, dass diese Prüfung im Bundesinnenministerium bereits seit dem Frühjahr 2023 läuft. Ohne Ergebnis und ohne Rückführungen. In der Zwischenzeit hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zwei Anträge in den Bundestag eingebracht, wonach afghanische Straftäter wieder in ihre Heimat zurückzuführen sind. Beide Anträge wurden von den Ampelfraktionen abgelehnt“, führt Michael Donth aus.

„Die Menschen erwarten zu Recht von der Politik, dass sie mit konkreten Maßnahmen wieder die Kontrolle über die Zustände in unserem Land zurückgewinnt: Darüber, wer an der Grenze einreist. Darüber, wer in unserem Land bleiben darf. Darüber, ob Islamisten und Extremisten hier ihren Fanatismus verbreiten. Darüber, wie frei und sicher wir unsere Lebensweise weiterhin in Deutschland ausüben können. Und klar ist, dass wir Schwerkriminellen und Gefährder ein Leben in Syrien oder Afghanistan zumuten können, nachdem sie ihr Gastrecht massiv und vorsätzlich mit Füßen getreten haben. Die Sicherheit der Bevölkerung bei uns liegt klar vor dem möglichen Schutzinteresse des Verbrechers. Zudem dürfen wir fehlende Ausreisen nicht länger damit entschuldigen, dass Deutschland keine diplomatischen Beziehungen zu den Heimatländern hat. Eine Reise setzt nicht voraus, dass beide Länder gute diplomatische Kontakte pflegen. Wir schaffen es ja auch – ohne diplomatische Beziehungen – hunderte Hilfskräfte, die uns vor Ort unterstützt hatten, aus Afghanistan nach Deutschland zu holen, da muss das auch in der anderen Richtung möglich sein“, so der Christdemokrat.

Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag macht konkrete Vorschläge, wie mit schwerkriminellen und extremistischen Ausländern umzugehen ist. Bisher müssen diese Personen geduldet werden, weil die Herkunftsländer nicht mit Deutschland hinsichtlich der Abschiebungen kooperieren. Die Unionsfraktion fordert in einem Antrag an den deutschen Bundestag für diese schweren Straftäter und Gefährder einen Ausreisearrest zu schaffen, in dem die Ausreisepflichtigen so lange verweilen, bis sie die Rückreise in ihre Heimat freiwillig antreten. Eine Einrichtung „mit drei Wänden“. Bildlich gesprochen: Die Wände in Richtung Deutschland sind zu, der Weg in Richtung Heimatland steht dagegen jederzeit offen. Die Dauer des Ausreisearrests steht damit im Belieben der Ausreisepflichtigen. Das ist rechtspolitisch konsequent, da der Aufenthalt von Ausreisepflichtigen in Deutschland rechtswidrig ist.

„Wenn eine Rückführung nicht durchführbar ist, müssen wir alles daransetzen, dass die Person aus eigenem Willen in die Heimat zurückkehrt. Dem Ausreisepflichtigen muss deutlich gemacht werden, dass er keinerlei Perspektive für einen Aufenthalt in Deutschland mehr hat. Deshalb brauchen wir diesen Arrest. Dieser ist weder inhuman nicht rechtsstaatswidrig. Länder wie Kanada und Großbritannien wenden ihn bereits ähnlich an“, so Michael Donth.

Den Antrag der Unionsfraktion finden Sie hier: https://dserver.bundestag.btg/btd/20/117/2011758.pdf

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