Ziel des BAföG ist es, eine individuelle Ausbildungsförderung zu leisten. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass die Regelsätze zum Leben ausreichen und fortlaufend angepasst werden. Mit unserem Antrag fordern wir, die BAföG-Regelsätze vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten bedarfsgerecht auszugestalten und regelmäßig durch eine unabhängige Kommission überprüfen zu lassen. Diese Kommission soll alle zwei Jahre dem Bundestag Empfehlungen unterbreiten, mit denen sich der Bundestag sodann befassen soll. Des Weiteren sollen die Bewilligungszeiten verlängert und der Aufwand für Folgeanträge durch Selbsterklärungen mit Stichprobenprüfungen reduziert werden. Wir fordern eine Vereinfachung und Beschleunigung der BAföG-Antragstellung sowie die vollständige Digitalisierung des BAföG-Antragsbearbeitungsverfahrens in Zusammenarbeit mit den Ländern. Zudem soll der Gesetzesvollzug für das Auslands-BAföG im Bundesverwaltungsamt verankert und die Öffnung für Teilzeitstudenten geprüft werden. Mit unserem Antrag, den wir in dieser Woche abschließend beraten haben, machen wir konkrete Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage der Studentinnen und Studenten und zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren in Sachen BAföG. Dabei gilt, dass das BAföG auch weiterhin als subsidiäre Sozialleistung von der individuellen Bedürftigkeit abhängt. Parallel dazu berieten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes abschließend in zweiter und dritter Lesung. Dieser Gesetzentwurf der Regierungskoalition bleibt inhaltlich weit hinter dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurück, das BAföG grundlegend durch eine versprochene große Strukturreform zu reformieren. Die letzte Erhöhung der Bedarfssätze inklusive des Wohnkostenzuschusses fand vor zwei Jahren statt. Seitdem haben auch BAföG-Empfänger unter der hohen Inflation der letzten Jahre gelitten. Der vorliegende Gesetzentwurf gibt keine Antwort auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten, obwohl die hiervon Betroffenen und auch Angehörige der regierungstragenden Parteien SPD und Grüne dies in den vergangenen Wochen mehrfach deutlich gefordert hatten. Ebenso gibt der Gesetzentwurf keinen neuen Schwung für die dringend erforderliche vollständige Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens.