Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege

In erster Lesung haben wir in dieser Woche unseren Antrag Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege beraten. Unser Ziel ist, Familien in ihrer täglichen Verantwortung und bei Pflegeaufgaben umfassend zu entlasten und zu unterstützen. Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft, sie vermitteln Gemeinsinn und Solidarität. Die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen erfordert jedoch viel Engagement und Zeit. Mit unserem Antrag fordern wir daher mehrere Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Familien. Wir wollen einen steuerlichen Abzugsbetrag für familiennahe Dienstleistungen bis zu 20 Prozent von maximal 25.000 Euro im Jahr einführen. So wollen wir die bisherige steuerliche Förderung ersetzen und erweitern. Zudem soll ein steuerlicher Abzugsbetrag für Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro für die Betreuung oder Pflege von Angehörigen eingeführt werden. Auch Großeltern sollen familiennahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen können, wenn sie die Kosten getragen haben. Darüber hinaus fordern wir die Ausweitung der Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und zu pflegende Angehörige. Schließlich soll der Kinderfreibetrag und das Kindergeld 2024 deutlich angehoben und die Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wieder eingeführt werden.

Skip to content