Unser Antrag: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern

Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurden sogenannte „Frühehen“, die im Ausland geschlossen wurden und bei denen mindestens eine Person unter 16 Jahre alt war, in Deutschland für unwirksam erklärt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte grundsätzlich das Verbot solcher Ehen. Es betonte jedoch die Notwendigkeit, die Folgen unwirksamer Ehen zu regeln. Dies betrifft insbesondere Unterhaltsansprüche für die betroffenen Minderjährigen und die Möglichkeit, eine unwirksame Ehe mit Eintritt der Volljährigkeit – unter bestimmten Schutzmaßnahmen – zu bestätigen. Wenn der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 keine Neuregelung trifft, tritt die Regelung insgesamt außer Kraft – mit dem Ergebnis, dass im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen wirksam werden.

Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf auf Seiten der Bundesregierung, um das Verbot von Kinderehen aufrechtzuerhalten und den Schutz der betroffenen Kinder zu gewährleisten. Mit unserem Antrag fordern wir klare und effektive Regelungen, um das Wohlergehen der betroffenen Kinder zu schützen und gravierende Nachteile beim Schutz von Minderjährigen zu verhindern. Kinderehen müssen in Deutschland auch weiterhin verboten bleiben. Die Bundesregierung muss jetzt tätig werden und schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen, um die Rechte und das Wohlergehen der betroffenen Minderjährigen zu schützen. Eine Nachbesserung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ist unabdingbar, um schwerwiegende Folgen für das Kindeswohl und die Rechtslage in Deutschland zu vermeiden. Die Bundesregierung muss ihre Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen.

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